Unsere Kanzleischwerpunkte sind:

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Unternehmens- und Gewerberrecht

Genauso vielfältig wie Ihr unternehmerische Alltag gestaltet sich auch dessen rechtliches Umfeld. Brisanz hat zum Beispiel beim Gewerberaummietrecht die Frage nach der Umgehung mietvertraglicher Befristungen aufgrund von reinen Formfehlern bei Abschluss oder Verlängerung des Mietvertrags oder unrichtigem Aufmaßes der Mietfläche.

Das Unternehmensrecht zeichnet sich außerdem durch eine Vielzahl besonderer Vertragsformen aus, zu denen Umsatzmieten, Handelsvertererverträge, Franchiseverträge, Vertriebsverträge, Distributionsverträge und alle möglichen anderen Formen von nationalen und internationalen Dienst-, Werk- und Arbeitsverträgen gehören.

Schließlich kommt es auch zu Konflikten zwischen sich störenden Gewerben, wie dies zum Beispiel im Wettbewerbsrecht oder im Nachbarschaftsrecht der Fall ist.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Unternehmensrechts behandelt das Verhältnis zum gewerblichen oder privaten Kunden. In diesem Zusammenhang spielen das AGB-Recht (mit den leidigen Abmahnungen im Online-Recht) oder der Forderungseinzug eine Rolle.

Gegenstand des Gewerberechts ist das Verhältnis des Unternehmens zu den Institutionen des Staates, zum Beispiel bei Fragen der Gewerbeerlaubnis und Gewerbeuntersagung.

Schließlich können Sie mich damit beauftragen, Sie durch den Prozess des Kaufs oder Verkaufs Ihres Unternehmens, dessen Verpachtung oder gar Liquidierung zu lotsen.

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Gesellschaftsrecht

Ihre Entscheidung über die passende rechtliche Organisationsform für Unternehmen oder Tochterunternehmen sollte nicht nur von steuerlichen Motivationen geprägt sein. Die richtige Antwort auf die Frage nach der Ordnung, welche sich gemeinschaftlich wirtschaftende Personen geben wollen, ist vielschichtiger und hängt unter anderem von dem Geschäftsgegenstand und seinem Haftungspotential ab. Weiter spielen die Zahl der Gründer, ihre Berufe sowie ihre Aufgaben im Unternehmen und Art sowie Umfang ihres Beitrags zum Geschäftserfolg eine Rolle. Außerdem spielt eine Rolle, ob die Aufnahme von künftigen Geschäftspartnern oder Finanziers zu erwarten ist.

Auch sollte nicht verkannt werden, dass die verschiedenen Rechtsformen einen unterschiedlichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen und auch unterschiedlichen Besteuerungsgrundlagen unterliegen. So vermag eine GmbH zwar generell die Gesellschafter vor einer Haftung für die Gesellschaftsschulden abzuschirmen, weil es sich bei der GmbH um eine eigenständige juristische Person handelt. Andererseits unterliegen die Geschäftsführer in Hinblick auf das ihnen anvertraute Schicksal einer GmbH besonderen Sorgfaltspflichten, insbesondere in der Krise. Auch ist es den Gesellschaftern im täglichen Geschäftsverkehr ohne einen formellen Beschluss über die Ausschüttung einer Dividende nicht möglich, in die Kasse zu greifen, um das Geld für private Zwecke, wie zum Beispiel ein  Abendessen, zu verwenden.

Weitere praktisch relevante Probleme aus dem Bereich des Gesellschaftsrechts betreffen u.a. die Einzahlung und Erhaltung des Stammkapitals einer GmbH, die Anstellung und Haftung des Geschäftsführers, die Rechtsvertretung von Minderheitsgesellschaftern, die Einziehung von Geschäftsanteilen, die Unternehmensfinanzierung durch stille Gesellschaft und die Strafverteidigung bei Insolvenzstraftaten.

Wir beraten auch in Hinblick auf rechtliche Organisationsformen im Nonprofit-Sektor zum Beispiel Verein, Stiftung, gGmbH und e.G.


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Steuerrecht

Das Steuerrecht ist so vielschichtig wie die Interessen, die hiervon betroffen sind. Bei der heutigen Fülle von Steuergesetzen und Verordnungen ist es erfahrungsgemäß nur dem Steuerspezialisten möglich, effektiv zu beraten und eine optimale Steuergestaltung zu finden.

Als zertifizierter Fachanwalt für Steuerrecht übernehme ich für Sie
  • die Fertigung von Steuerklärungen, wie z.B. über Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
  • die Durchführung von Klage- und Einspruchsverfahren hinsichtlich aller Steuerarten,
  • die Vertretung in Fragen des Verfahrensrechts wie z.B. der Haftung für Steuerschulden oder der Festsetzungsverjährung,
  • die Vertretung in Fragen des Verfahrensrechts wie zum Beispiel bei der Haftung für Steuerschulden Dritter, bei der Berechnung der Festsetzungsverjährung oder bei der Zulässigkeit einer nachträgllichen Änderung von Steuerbescheiden,
  • die Fertigung von strafmindernden Selbstanzeigen,
  • die Steuergestaltung im beruflichen und im Privatbereich,
  • die steuerliche Beratung im Zusammenhang mit dem Zuzug nach oder Wegzug aus Deutschland,
  • die Beratung über die Behandlung ausländischen Vermögens bei der deutschen Einkommens- und Erbschaftssteuer,
  • die Beratung im Gemeinnützigkeits-, Spenden- und Sponsoringrecht.

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Erbrecht

Meine Tätigkeit im Erbrecht umfasst die Behandlung von Fragen und Fällen über:
  • die Anwendung deutschen und ausländischen Rechts,
  • die Rechte und Pflichten eines Testamentsvollstreckers,
  • die Möglichkeiten einer ergänzenden Auslegung von Testamenten über den Wortlaut hinaus,
  • die Anfechtbarkeit von Testamenten,
  • die Durchsetzung oder die Abwehr von Pflichtteils-, Pflichtteilsergänzungs- und Erbansprüchen gegen Miterben oder unrechtmäßig bereicherte Personen,
  • die Vermittlung von einvernehmlichen Erbteilungen oder die Erfüllung von Vermächtnissen,
  • die Durchführung von Teilungsversteigerungen,
  • die Berechnung der Ausgleichung zwischen Geschwistern im Rahmen der Erbteilung wegen vorheriger Schenkungen oder erbrachter Pflegeleistungen sowie
  • die Rückforderung lebzeitiger Schenkungen bei bindenden Testamenten oder Erbverträgen,
  • die Fertigung von Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen und
  • die Beratung in Hinblick auf testamentarische Gestaltungen und
  • die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus Notarhaftung oder gegen Testamentsvollstrecker.

Außerdem gebe ich Ratschläge in Hinblick auf die Strukturierung eines Nachlasses und die Gestaltung von Nachfolgeregelungen.

Neben meiner praktischen Erfahrung verfüge ich als Absolvent des theoretischen Teils der Fortbildung zum Fachanwalt für Erbrecht sowie als Verfasser des Landeskapitels Deutschland im International Estate Planning Guide der internationalen Anwaltsorganisation IBA (Ratgeber zur Internationalen Vermögensnachfolgeplanung) über bewiesene profunde Kenntnisse der Materie auch in komplexen Konstellationen sowie im internationalen Kontext.

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Baurecht und Handwerkerrecht

Konflikte wegen der Nachbesserung und anderen Gewährleistungsansprüche bei Baumängeln, Projektverteuerungen wegen Nachträgen sowie die mangelnde Prüfbarkeit der Schlussrechnungen sorgen häufig für Ärger. In meiner Praxis spielt das zivile Bauvertragsrecht nach VOB und BGB eine Rolle. Hier helfe ich mit Klage- oder selbstständigen gerichtlichen Beweisverfahren.

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Immobilien- und Nachbarrecht

Neben privatrechtlichen Ansprüchen, die sich direkt gegen Nachbarn richten, vertrete ich auch im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Abwehrmaßnahmen gegen unzulässige Baugenehmigungen und bereits widerrechtlich errichtete Nachbargebäude. Hierzu initiiere ich Widerspruchsverfahren und gerichtliche Verfahren über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zum Beispiel wegen …

  • fehlender Einhaltung von Abstandsflächen,
  • der Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme,
  • der Überschreitung des Maßes der zulässigen Nutzung,
  • wegen Gebietsunverträglichkeit des Bauvorhabens sowie
  • der Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften in Hinblick auf die Vermeidung von Lärm, Immissionen oder Beeinträchtigungen durch die Außengestaltung.

Andererseits unterstütze ich auch Bauherren in der Abwehr von Stillegungs-, Nutzungsuntersagungs oder gar Abrissverfügungen.

Im zivilrechtlichen Bereich berate ich außerdem in Hinblick auf Vertragsgestaltungen beim Immobilienerwerb und übernehme Mandate aus den Bereichen Gewährleistung, Auskunfts- und Herausgabeansprüche gegen den Bauträger, ferner aus dem Maklerrecht und der Notarhaftung (zum Beispiel wegen fehlender Einräumung einer Widerrufsmöglichkeit der Grundstückübertragung auf den Ehegatten).

Ferner berate ich in Fragen der Grunderwerbsteuer oder der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen oder -verlusten.

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Mietrecht für Vermieter und Hausverwaltungen

Vermieter haben in vielem in Vorleistung zu gehen und stehen quasi “mit dem Rücken zum Mietrecht”.

  • Vertragsverhandlungen,
  • Ansprüche wegen vertragswidrigen Gebrauchs,
  • Kautionen,
  • Kündigungen wegen Eigenbedarfs,
  • Schönheitsreparaturen,
  • Modernisierung und die hieraus folgenden Mieterhöhungen,
  • die Beseitigung von Einbauten,
  • Verteidigung von Nebenkostenabrechnungen,
  • Formmängel bei Mietverträgen,
  • fehlerhafte Flächenberechnungen,
  • außerordentliche und ordentliche Kündigungen und
  • Räumungsklagen 

und vieles mehr sind mir nicht nur als Anwalt, sondern auch aus eigener Verwaltungspraxis geläufig.

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Kreditrecht/ Kapitalanlagerecht

Sprechen Sie mich an, wenn es um die Ausübung des Widerrufsrechts bei langfristigen Kreditverträgen, ein Beratungsverschulden von Banken und Kapitalanlagevermittlern oder um Ansprüche aus Prospekthaftung geht. Andererseits entwerfe ich Finanzierungsverträge, wie zum Beispiel über stille Gesellschaften, Darlehensverträge usw. Als gelernter Bankkaufmann und Verfasser eines Buches zu Kapitalanlagen im Ausland sind mir die Usancen des Bankgeschäfts im In- und Ausland sowie die Fachsprache hinreichend vertraut.