Die Abwehr der steuerlichen Haftung

Neben Steuerberatern stehen dem Rechtssuchenden in Steuerfragen auch spezialisierte Rechtsanwälte als ebenbürtige Ansprechpartner zur Seite. In einigen Bereichen sind jene aufgrund ihrer Ausbildung für steuerlichen Dienstleistungen sogar besonders geeignet.

Das Prozessieren vor dem Finanzgericht gehört zu den ungeliebten Kindern der Steuerberater. Im Finanzgerichtsverfahren sind Verfahrensordnungen zu beachten, deren formale Anforderungen nach der jeweiligen Instanz, in welcher der Rechtsstreit ausgefochten wird (FG, BFH, BVerfG, EuGH), variieren. Für Anwälte bildet dagegen die Einschätzung von Prozessrisiken, der handwerkliche Umgang mit Sprache in Wort und Schrift sowie die Analyse von punktuellen Sachverhalten unter allen rechtlichen Aspekten die Grundlage ihrer täglichen Arbeit. Dieses Potential kann im Interesse der Mandanten für auch finanzgerichtliche Verfahren genutzt werden.

Ein weiteres Tätigkeitsfeld der Anwälte liegt in der Überprüfung nicht alltäglicher oder gar komplizierter steuerrechtlicher Einzelfragen. Zu nennen wären hier die Besteuerung von Kapitalanlagen, das Umsatzsteuerrecht, das Erbschaftssteuerrecht oder das Recht der Unternehmensnachfolge. Mit Fragestellungen aus den vorgenannten Bereichen sind Steuerberater zuweilen nur am Rande befasst, und für den Rechtssuchenden bietet sich die Möglichkeit eine Zweitmeinung einzuholen.

Rechtsanwälte können auch im Rahmen einer Steuererhebung oder bei Betriebsprüfungen tätig werden, denn gerade in diesen Bereichen kann es erforderlich werden, die Anwaltsmaxime zu vertreten, wonach man um sein Recht nicht bittet, sondern es geltend macht.

Schließlich sind Rechtsanwälte auch zur Leistung der klassischen Dienstleistungen in der Steuerberatung befugt. Hierzu gehören hauptsächlich die Erstellung von Steuererklärungen aller Art oder von Jahresabschlüssen. Die Kosten hierfür entsprechen aber denen eines Steuerberaters.

In Hinblick auf die Finanzbuchhaltung bietet sich für den Mandanten zum Zwecke der Kostenersparnis die Auslagerung auf ein externes Buchhaltungsbüro oder gar die Einstellung einer Mitarbeiterin auf 400€-Basis an.