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Unternehmerische Notfallvorsorge

Unvorhergesehene Ereignisse sind beispielsweise der frühzeitige Unfalltod des Unternehmers oder das Vorversterben seiner Kinder, die bereits als potentielle Unternehmensnachfolger im Betrieb tätig waren. Die unternehmerische Notfallvorsorge ist daher keine Frage des Alters, sondern eine notwendige Maßnahme für die Sicherung des Unternehmens und damit gleichbedeutend mit dem Abschluss einer betrieblichen Feuerversicherung.

Das Notfalltestament bildet ein, aber nicht das einzige Element dieser Planung. Der Schwerpunkt des Testaments liegt dabei nicht in der Regelung einer abgestimmten Unternehmensnachfolge, sondern in einer erbrechtlichen Gefahrenabwehr, d.h. in der Vermeidung von streitgeneigten Erbengemeinschaften sowie einer Involvierung des Vormundschaftsgerichts bei minderjährigen Gesellschafter-Erben und letztlich in der Versorgung der überlebenden Familienmitglieder.

Zur Notfallplanung gehören jedoch weitere Bausteinen, wobei für den Privatbereich an die schnelle Auffindbarkeit aller relevanten Dokumente in einem Notfallhandbuch und für den Unternehmensbereich an die klare Regelung von Zuständigkeitsbereichen und Vertretungen für den Ernstfall zu denken ist.