Zur Startseite      
 
   Ihr Anwalt      Leistungen     Erbrecht-Aktuell     Kontakt  
   
       
   
  Impressum     Sitemap     Home    english   
   
Zum Serviceüberblick
 

Unternehmensnachfolge und -erwerb

Das Testament stellt als Akt der Notfallplanung nur einen Bestandteil eines Nachfolgekonzepts dar. Dennoch kann dessen Errichtung als Anstoß für die langfristige Nachfolgeplanung dienen. Hierzu gehören in juristischer Hinsicht

  • die Einführung und Beteiligung eines Nachfolgers bzw.
  • die Planung einer entgeltlichen Übertragung des Unternehmens als Alternative,
  • die Überprüfung von Eheverträgen,
  • die frühzeitige notarielle Errichtung von Pflichtteilsverzichten
  • die Einleitung von Schenkungen.

Neben den steuerlichen und juristischen Erwägungen spielen jedoch betriebswirtschaftliche, psychologische und familiäre Aspekte die entscheidende Rolle. Im Rahmen der langfristigen Planung muss auch an die Schaffung von Privatvermögen gedacht werden, um das Unternehmen vor Liquiditätsbelastungen zu schützen, welche durch die Abfindung weichender Erben, die Erfüllung des Zugewinnausgleichs oder die Erbschaftssteuer entstehen können.