Zur Startseite      
 
   Ihr Anwalt      Leistungen     Erbrecht-Aktuell     Kontakt  
   
       
   
  Impressum     Sitemap     Home    english   
   
Zum Serviceüberblick
 

Unternehmenserwerb ohne Banksicherheiten -
Finanzierungsalternativen zur Leibrente

Bei der Unternehmensveräußerung an einen Dritten besteht auf der Seite des Erwerbers häufig das Problem eines Mangels an Eigenkapital. Deshalb vereinbaren die Parteien häufig, dass der Kaufpreis für das Unternehmen entweder in Raten bezahlt oder in eine Leibrente umgewandelt wird. Derartige Rentenmodelle bieten verschiedene Vorteile (Umgehung von Kreditverhandlungen mit der Hausbank, flexible Konditionengestaltung, Zinsersparnis). Solange die volle Summe noch nicht an den Verkäufer bezahlt ist, besteht außerdem die Möglichkeit Kaufpreisreduzierungen wegen zu optimistischer Annahmen bei der Wertermittlung durchzusetzen.

Andererseits hat die Unternehmensübertragung über ein Rentenmodell zur Konsequenz , dass der Verkäufer im Boot bleibt und dass der Erwerber nicht Herr im eigenen Hause wird. Der Erwerber wird zur Absicherung der Zahlungsansprüche Sicherungen in Form einer Abtretung der Geschäftsanteile und die Hingabe einer Generalvollmacht leisten müssen, mittels derer der Verkäufer im Falle eines Rücktritts sofort die Herrschaft über das Unternehmen wiedererlangen kann. Außerdem bleibt er dem Unternehmen häufig als Berater erhalten, weil sich der Erwerber hierdurch eine Unterstützung bei den Kunden und Lieferanten erhofft. Da der Verkäufer neben seiner Beratervergütung auch Einblick in die laufenden Geschäfte erhält, kann dies zu einer kosten- und konfliktträchtigen Mitregentschaft des bisherigen Inhabers führen.

Der Gedanke an einen bankfinanzierten Unternehmenskauf wird vom Erwerber häufig wegen fehlender Sicherheiten verworfen. Die deutschen Bürgschaftsbanken haben sich deshalb zur Aufgabe gestellt, dass kein betriebswirtschaftliches überzeugendes Vorhaben an fehlenden Sicherheiten scheitern soll. Bürgschaftsbanken haben ihren Ursprung in der Eigeninitiative der regionalen Wirtschaft in den einzelnen Bundesländern. Sie sind Selbsthilfeeinrichtungen, die von den Kammern und der Kredit- bzw. Versicherungswirtschaft getragen werden. Ihre satzungsgemäße Aufgabe besteht in der Förderung von KMU sowie der freien Berufe.

Die Hilfestellung besteht in der Gewährung von Bürgschaften für Kredite der Hausbank. Existenzgründer, die ein bestehendes Unternehmen kaufen wollen, können Bürgschaften von maximal 1.000.000,00 € erhalten. Damit können bis zu 80 % einer Bankfinanzierung besichert werden, also eine Kreditsumme von insgesamt 1.250.000,00 €. Für weitergehenden Finanzbedarf kann zusätzlich eine Beteiligung z.B. einer Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) miteinbezogen werden. MBGen sind gleichfalls als Fördereinrichtungen für den Mittelstand angelegt. Soweit eine MBG den beabsichtigten Unternehmenskauf mit einer stillen oder offenen Beteiligung begleiten will, kann die Bürgschaftsbank auch diese Beteiligung mit einer Garantie absichern. Hier liegt die Regelbeteiligung bei 1.000.000,00 € Beteiligung bzw. 800.000,00 € Garantie. Kumuliert wären also 2.250.000,00 € Drittmittel im Rahmen einer Kaufpreisfinanzierung darstellbar. Untergrenzen für Bürgschaften und Grantien haben die Bürgschaftsbanken nicht definiert. In der Praxis sind jedoch Bürgschaften unterhalb von 15.000,00 € bis 20.000,00 € eher selten, weil vom Aufwand sowohl für den Gründer als auch für die Bürgschaftsbank/Hausbank her wenig zweckmäßig. In Berlin lagen bislang mehr als 20 % der übernommenen Bürgschaften in der Größenklasse bis 50.000 € und weitere 25 – 28 % in der Größenklasse bis 100.000,00 €.

Wichtig ist, dass Haubank und MBG immer mindestens 20 % Eigenrisiko zu tragen haben, also ihre Bereitschaft zur Finanzierung auch handfest unter Beweis stellen. Um die Bürgschaft einer Bürgschaftsbank zu erhalten, stellen Hausbank und Kunde gemeinsam einen Bürgschaftsantrag. Zu diesem Zeit steht also bereits fest, dass die Hausbank grundsätzlich zur Kreditierung der geplanten Unternehmensübergabe bereit ist. Um Gründern mit geringem Finanzbedarf eine weitere Alternative anzubieten wurde das Sonderprogramm „Bürgschaft ohne Bank“ (BoB) aufgelegt. Damit können Gründer, die maximal 50.000,00 € Kredit benötigen, auch ohne vorherige Hausbankzusage eine Bürgschaft beantragen. Ist das Vorhaben überzeugend, erhält der Kunde eine Zusage, mit der er anschließend in die Kreditverhandlungen bei einer Bank seiner Wahl eintreten kann.

Im Rahmen der anschließenden Antragsbearbeitung durch die Bürgschaftsbank werden die persönliche, fachliche, kaufmännische und die unternehmerische Eignung des Antragstellers geprüft. In die Entscheidung der Bürgschaftsbank fließen nicht nur bankmäßiges Know-How, sondern auch die Erkenntnisse der regionalen Wirtschaftsverbände und der ortsansässigen Kammern mit ein.