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Betriebsverpachtungen

Wie jede Gestaltung im Rahmen der Unternehmensnachfolge setzt eine Betriebsverpachtung ein tiefes Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien voraus. Schließlich ist der Verpächter fortdauernd mit dem Risiko der Unternehmensfortführung belastet, ohne die operative Geschäftsführung kontrollieren zu können.

Ist aber aufgrund einer langjährigen Zusammenarbeit ein Vertrauensverhältnis entstanden, können zeitlich begrenzte Betriebsverpachtungen in einer Reihe von unterschiedlichen Fallgestaltungen als vorläufige Übergangslösung einer endgültigen Unternehmensnachfolge vorgeschaltet werden, so z.B.

  • wenn der Pächter gegenwärtig nicht über das für einen Unternehmenserwerb erforderliche Kapital verfügt oder
  • wenn eine werthaltige Immobilie zum Betriebsvermögen gehört oder
  • wenn der Unternehmer ein traditionsreiches Unternehmen mittel- oder langfristig für die Familie erhalten möchte oder
  • wenn der Unternehmer sich aus dem operativen Geschäft zurückziehen und sich trotzdem die Entscheidungsfreiheit darüber erhalten will, was mit dem Betrieb geschehen soll.

Bei der Ausgestaltung des Pachtvertrages ist auf eine juristische präzise Formulierung zu achten, damit die Sphären der Verantwortung beider Parteien klar von einander abgegrenzt sind. Auch ist bei der Vertragsgestaltung darauf zu achten, dass die Finanzverwaltung die Deklarierung des Verpächters als ruhender Gewerbebetrieb anerkennt.