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Steuerlich motivierte Gestaltungen

„Nothing is certain except death and taxes“ –
Benjamin Franklin (1789)

 

 

Das nachfolgerelevante Steuerrecht unterscheidet analog zum Zivilrecht zwischen

  • dem eigentlichen Erbfall (hier entsteht die Erbschaftssteuer),
  • und der anschließenden Erbauseinandersetzung (hier kommen ggf. andere Steuerarten zum Zuge).

Die steuerrechtliche Beratung kann an verschiedenen Punkten ansetzen, um eine Optimierung in Hinblick auf die Erbschaftssteuer und die Verhinderung von ertragssteuerlichen Auswirkungen zu erreichen:

  • Strukturierung des Vermögens
  • Rechtsformwahl
  • Verteilung des Vermögens
  • Bewertung von Vermögensgegenständen
  • Gestaltung einer vorweggenommenen Erbfolge bei Privat- oder Betriebsvermögen
  • Wahl des Güterstandes
  • Entwurf letztwilliger Verfügungen
  • Gestaltung nach dem Erbfall oder im Rahmen der Erbauseinandersetzung