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Ihr Anwalt

Henning Haarhaus
Fachanwalt für Steuerrecht

Aus Solingen stammend, studierte Rechtsanwalt Henning Haarhaus im Anschuss an eine Banklehre bei der Deutschen Bank AG Rechtswissenschaften in Passau und Berlin.

Seine praktische juristische Ausbildung absolvierte er u.a. bei einer internationalen Anwaltskanzlei in Seoul/ Korea, in der Abteilung für Wirtschaftskriminalität der Staatsanwaltschaft, bei der Landes- und Bundesfinanzaufsicht und in der Abteilung zur Abmahnung unlauterer Werbung und AGBs beim Verbraucherschutzverein.

Rechtsanwalt Haarhaus war mehrjährig in der Dresdner Niederlassung einer rennommierten Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft tätig. Die Tätigkeitsbereiche der von ihm in allen Belangen betreuten Mandanten rangierten von Handwerks- und Handelsbetrieben bis hin zu produzierenden Unternehmen der Mikrochip- und der optischen Industrie. Auch war er in streitigen Zivilverfahren und als Strafverteidiger in Wirtschaftsstrafsachen tätig.

Seit der Gründung seiner Kanzlei im Jahre 2004 widmet sich Rechtsanwalt Haarhaus verstärkt dem Erbrecht und der Vermögensnachfolge im nationalen und internationalen Kontext. Neben dem Steuerrecht liegt hier auch der Schwerpunkt seiner Fortbildungsaktivitäten. Henning Haarhaus ist Verfasser eines Buchs über die rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Aspekte von Kapitalanlagen im Ausland. Im Jahre 2005 hielt Rechtsanwalt Haarhaus außerdem Lehraufträge im Immobilienrecht an einer Fachhochschule und einer Postgraduierteneinrichtung.

Henning Haarhaus ist seit 2007 berechtigt den Titel Fachanwalt für Steuerrecht zu tragen.

Arbeitssprachen: Deutsch, Englisch (verhandlungssicher), französisch (konversationssicher)