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Rechtsanwalt
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Erbrecht Frankreich Für in Frankreich gelegene Immobilien gilt immer französisches Erbrecht! Dieses bevorzugt gegenüber dem überlebenden Eheteil vor allem die Kinder, aber auch die restliche Blutsverwandtschaft. Vergessen Eheleute ein eigenes Testament oder einen Schenkungsvertrag (donation entre époux, donation au dernier vivant) in Frankreich zu hinterlegen, entstehen im Sterbefall bizarre Situationen. Hinterlässt beispielsweise ein Deutscher seiner einundsiebzigjährigen Frau ein Haus, erhält sie von Rechts wegen ein Viertel hieran oder einen Nießbrauch. Das trifft auch zu, wenn in Deutschland ein Ehegattentestament gültig abgeschlossen wurde. Ob ein Testament in Frankreich existiert, welches die Noterben, also die Pflichtteilsberechtigten nach frz. Recht beeinträchtigt, kann man vom zentralen französischen Nachlassregister erfahren. Vollmachten erlöschen grundsätzlich mit dem Tode, es sei denn, dass der Vollmachtgeber etwas anderes angeordnet hat. Dann müssen die Erben die Vollmacht widerrufen. Legitimation im Erbfall Da sich die Erbfolge des in Frankreich belegenen Vermögens nach französischem recht richtet, genügt der deutsche Erbschein zum Nachweis des Erbrechts nicht. es gibt auch kein Anerkennungsverfahren. Die Institution des Erbscheins oder ein dem Erbscheinsverfahren vergleichbares Verfahren war in Frankreich bis vor kurzem unbekannt. Der Nachweis der Erbenstellung erfolgt bisher regelmäßig durch Vorlage einer acte de notorité, den der Notar nach Feststellung der Erbenstellung in Verbindung mit der Sterbeurkunde auf Antrag des Erben ausstellte. Durch die gesetzliche Regelung im Jahre 2001 wurde die acte de notorité zu einem Erbnachweis ähnlich dem deutschen Erbschein fortentwickelt. Seit der gesetzlichen Kodifizierung kann die acte de notorité bei gesetzlicher Erbfolge auch vom leitenden Rechtspfleger ausgestellt werden. Die acte de notorité begründet nunmehr Dritten gegenüber guten Glauben bis zum Beweis des Gegenteils dahingehend, dass die dort ausgewiesenen Personen zu den genannten Quoten als Erben berufen sind und über den Nachlass frei verfügen können. Hieraus ergibt sich eine erhebliche Erleichterung des Rechtsverkehrs. Dies ist in Frankreich umso notwendiger, als testamentarisch übergangene Noterben bis zu 30 Jahren nach dem Erbfall durch die Erhebung einer Herabsetzungsklage ihre Beteiligung an der Erbengemeinschaft dinglich rückwirkend (!) herbeiführen können. Überlebende Ehegatten müssen in Bezug auf Geldvermögen keinen eine acte de notirété beantragen, weil für sie eine Ausnahme von dem Grundsatz gilt, dass bis zur Regelung der Erbangelegenheit alle Konten eingefroren sind. Deutsche Kinder, die einen Deutschen beerben, müssen ihre Erbenstellung durch ein certificat de coutumier nachweisen. Dieses Zertifikat ist durch einen Juristen zu erstellen, der bei der jeweiligen ausländischen Botschaft in Frankreich akkreditiert ist. Erbschaftssteuern Zwischen Deutschland und Frankreich existiert seit neuerem ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungssteuer, dessen Regelungen dem jeweiligen nationalen Steuerrecht vorgehen.
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