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Maximen für die Mandatsbetreuung

Ansprechbarkeit und Reaktionsfreudigkeit.

  • Keine bürokratischen Abläufe – In jedem Stadium Ihres Falles bin ich Ihr Ansprechpartner.
  • Das Gespräch mit meinen Mandanten ist mir wichtig, um ihre Erwartungen richtig einzuschätzen, und es bereichert meine Überlegungen, z.B. in Hinblick auf die Planung der Strategie. Bei Gewerbetreibenden und Angehörigen der freien Berufe trage ich den beruflichen Besonderheiten ihrer Branche Rechnung.
  • Ich informiere meine Mandanten regelmäßig über den Bearbeitungsstand ihres Falles und über die bislang angefallenen Anwaltskosten – durch zeitnahe Übersendung von Schriftstücken sowie von Vergütungsaufstellungen.
  • Ich bearbeite meine Mandate zeitnah pünktlich.

Effizienz und Pragmatismus.

  • Ich biete eine vollständige juristische Dienstleistung an. Nach Absprache gehört dazu auch der Rückgriff auf ein Netzwerk von Spezialisten wie Notaren, Buchführungshelfern, Wirtschaftsprüfern sowie in ihren Fachgebieten namhaften Korrespondenzanwälten im In- und Ausland.
  • Bei der Bearbeitung meiner Fälle empfehle ich ausschließlich solche Maßnahmen und Lösungsansätze, die den Zielen meiner Mandanten dienlich sind.
  • Um die Kosten für meine Mandanten weitestgehend zu reduzieren und Verzögerungen bei der Abwicklung des Falles zu vermeiden, ziehe ich grundsätzlich den Versuch einer außergerichtlichen Einigung gegenüber einer sofortigen Klage vor.
  • Erscheint ein Prozess notwendig und unvermeidlich, wird der Fall sorgfältig vorbereitet und von mir vor den Gerichten engagiert vertreten.

Praxisschwerpunkte:

Steuersachen

  • Einsprüche und Klageverfahren
  • Steuerstrafrecht
  • Außenprüfungen
  • Steuervollstreckung und Haftungsbescheide
  • Erbschaftssteuererklärungen
  • Gestaltungsberatung

Erbrecht

  • Internationale Sachverhalte
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Geschwisterausgleich wegen lebzeitiger Vorempfänge
  • Pflichtteilsansprüche
  • Streit über Wirksamkeit oder Auslegung von Testamenten
  • Erstellung von Nachfolgekonzepten (Vermögensanlage und -übertragung, Unternehmensnachfolge)
  • Entwurf privatschriftlicher Testamente

Familienrecht

  • Eherecht/ Ehescheidung
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Eingetragene Lebenspartnerschaften
  • Internationales Privatrecht

Bank- und Finanzrecht

  • Kapitalanlagerecht
  • Kredit- und Bürgschaftsrecht

Immobilienrecht

  • Wohnungs- und Gewerberaummietrecht, Pachtrecht
  • Privates Baurecht/ Werkvertragsrecht
  • Bauplanungs-/ Bauordnungsrecht
  • Immobilienkaufrecht/ Maklerrecht
  • Wohnungseigentumsrecht

Arbeitsrecht

  • Kündigungsschutzsachen
  • Vertragsgestaltung

Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Rechtliche Organisation von Unternehmen
  • Geschäftsführerhaftung
  • Vertragsrecht
  • Forderungseinzug
  • Wettbewerbsrecht, gewerblicher Rechtsschutz
  • Unternehmenserwerb
  • Versagung oder Widerruf der Gewerbeerlaubnis
  • Rechtsvertretung von Minderheitsgesellschaftern

Anwaltshonorar

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz steckt für die Vereinbarung des Anwaltshonorars einen weiten Rahmen ab. Neben der herkömmlichen Abrechnung nach Gegenstandswert und Vergütungstabelle bestehen die Möglichkeiten einer Honorierung auf Stundenbasis oder die Vereinbarung eines Pauschalhonorars.

Ein Pauschalhonorar kann ich anbieten, wenn der Umfang der Anwaltsleistung überschaubar ist, wie z.B. bei der Klärung einer Rechtsfrage, oder wenn ein bestimmte Anzahl gleichartiger Fälle zu bearbeiten sind.

Das Stundenhonorar ist in außergerichtlichen Auseinandersetzungen mit hohen Streitwerten und auch im unternehmerischen Bereich regelmäßig eine erwägenswerte Alternative zur herkömmlichen Abrechnung. Die von mir veranschlagten Stundensätze bewegen sich zwischen 150 € und 200 €.

Für Erstberatungen biete ich eine Abrechnung auf Stundenbasis an, um den Rechtssuchenden die Klärung einfach gelagerter Zweifelsfragen oder auch die Einholung einer juristische Zweitmeinung zu einem erschwinglichen Preis zu ermöglichen. Für Anfragen von Privatkunden im Rahmen einer Erstberatung sind die Kosten in jedem Fall auf einen Betrag von 210 € netto gedeckelt. Mehrwertsteuer stelle ich gem. § 19 UStG nicht in Rechnung.

Die Vereinbarung von Erfolgshonoraren ist in Ausnahmefällen erlaubt. Der beauftragte Anwalt übernimmt einen Teils des Prozesskostenrisikos gegen Gewährung einer Sondervergütung, wenn ein vorteilhaftes Ergebnis erzielt wird. Allerdings beschränkt sich sein Risiko nur auf die eigene Bezahlung und nicht etwa auch auf die gegnerischen Anwalts- oder die Gerichtskosten. Einen Freibrief zum Prozessieren gewährt das Erfolgshonorar damit nicht, weil für den Mandanten ein Restrisiko verbleibt.

Das Erfolgshonorar soll solchen Personen der Zugang zu den Gerichten eröffnen, bei denen das Prozesskostenrisiko in keinem Verhältnis zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen steht. Einkommens- und vermögenslose Personen haben allerdings Zugang zur staatlichen Prozesskostenhilfe, so dass für diese Personengruppe ein Erfolgshonorar nicht in Betracht kommt.