Zur Startseite      
 
   Rechtsanwalt      Leistungen   Erbrecht-Aktuell     Kontakt  
   
       
   
  Impressum     Sitemap     Home    english   
   
 
 

Praxisschwerpunkte:

Recht der Vermögensnachfolge/ Erbrecht

  • Vertretung in Erbangelegenheiten aller Art
  • Entwurf privatschriftlicher Testamente
  • Vermögens- und Unternehmensübertragungen
  • Betriebsaufgabe/ Liquidation
  • Erbschaftssteuererklärungen
  • Einkommensteuerklärungen von Erbengemeinschaften oder Testamentsvollstreckern
  • Internationale Sachverhalte

Steuersachen

  • Einsprüche und Klageverfahren
  • Vertretung im Rahmen der Steuererhebung und bei Steuerschätzungen
  • Steuerstrafrecht und Selbstanzeige
  • Steuerberaterhaftung
  • Steuerliche Gutachten
  • Erwirkung von Zusagen der Finanzverwaltung in Einzelfragen
  • Steuergestaltung im beruflichen und im Privatbereich, z.B. über
  • Verlagerung von Einkommensquellen durch Übertragung von Vermögensgegenständen oder Unternehmen und/ oder die Bestellung von Nießbrauchsrechten
  • Verträge unter nahen Angehörigen (Miete/ Darlehen/ Arbeitsverträge)
  • Finanzierungsverträge (atypisch/ typisch stille Gesellschaft, Unterbeteiligung)
  • Anstellungsverträge für GmbH-Geschäftsführer unter Einschluss von Pensionsregelungen
  • Unentgeltliche Übertragung/ Vermietung von Einzelwirtschaftsgütern
  • Betriebsaufspaltungen
  • Steuerliche Sanierungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von verdeckten Gewinnausschüttungen
  • Steuerliche Überprüfung von Unternehmenssatzungen

Berufs-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

  • Rechtliche Organisation von Unternehmen
  • Recht der freien Berufe
  • Geschäftsführerhaftung
  • Versagung oder Widerruf der Gewerbeerlaubnis
  • Rechtsvertretung von Minderheitsgesellschaftern
  • Vertragsrecht und Forderungseinzug
  • Gewerbliches Mietrecht und Pachtrecht
  • Wettbewerbsrecht

Arbeits- und Immobilienrecht

  • Kündigungsschutzklagen und Arbeitsverträge
  • Dienst-/ Werkvertragsrecht/ privates Baurecht
  • Bauordnungsrecht
  • Immobilienkaufrecht/ Maklerrecht
  • Wohnungseigentumsrecht und Wohnraummietrecht
  • Kredit- und Bürgschaftsrecht

Anwaltsvergütung

Grundsätzlich rechnen wir nach den gesetzlichen Bestimmungen und Tabellen im RVG ab Diese orientieren sich am Gegenstandswert und am Arbeitsaufwand.
Rechtsschutzversicherungen aller Anbieter werden akzeptiert. Wir weisen auf eventuelle Beschränkungen des Deckungsumfangs an und empfehlen vor dem Anwaltsbesuch eine Deckungszusage einzuholen.

Einkommens- und vermögenslose Personen können auf Antrag Prozesskostenhilfe erhalten, wenn die Verfolgung von Ansprüchen bzw. die Verteidigung Aussicht auf Erfolg bietet.

Ein Pauschalhonorar können wir anbieten, wenn der Umfang der Anwaltsleistung überschaubar ist, wie z.B. bei der Klärung einer abgrenzbaren Rechtsfrage, oder wenn ein bestimmte Anzahl gleichartiger Fälle zu bearbeiten sind.

Eine Tätigkeit auf der Basis eines Stundenhonorars können wir in außergerichtlichen Auseinandersetzungen und im unternehmerischen Bereich anbieten. Die von uns veranschlagten Stundensätze bewegen sich zwischen 150 € und 200 €, gegebenenfalls zuzüglich eines Risikoaufschlages, der an der Haftungsträchtigkeit der Angelegenheit orientiert.

Erfolgshonorar und Prozessfinanzierung

In geeigneten Fällen bieten wir ein Erfolgshonorar an, wenn es sich um die gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung bei der Abwicklung von Zahlungsansprüchen geht. Das Erfolgshonorar soll den Zugang zu den Gerichten für diejenigen eröffnen, bei denen das Prozesskostenrisiko in keinem Verhältnis zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen steht. Dies kann zum Beispiel in Erbangelegenheiten der Fall sein. Gänzlich einkommens- und vermögenslose Personen haben jedoch Zugang zur staatlichen Prozesskostenhilfe, so dass für diesen Personenkreis ein Erfolgshonorar nicht in Betracht kommt.

Bei Vereinbarung eines Erfolgshonorars übernehmen wir einen Teils des Prozesskostenrisikos gegen Gewährung einer Sondervergütung, wenn ein vorteilhaftes Ergebnis erzielt wird. Die Höhe der Sondervergütung bemisst sich an den Erfolgsaussichten und am voraussichtlichen Arbeitsaufwand. Wir weisen darauf hin, dass sich das Verlustsrisiko nur auf unsere Bezahlung bezieht und keine Übernahme der gegnerischen Anwalts- oder die Gerichtskosten umfasst.

Bei hohen Klageansprüchen bietet sich die Finanzierung des Rechtsstreits durch eine Versicherungsgesellschaft an. Gegen eine prozentuale Beteiligung am Prozesserfolg deckt diese das gesamte Prozessrisiko unter Einschluss der gegnerischen Anwalts- und Gerichtskosten ab. Voraussetzung für den Erhalt einer Prozessfinanzierung sind eine unzweifelhafte Bonität der Gegenpartei und hinreichende eigene Erfolgsaussichten in der Sache. Hierbei beraten wir Sie gern.