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Kanzlei
für Zivil- und |
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Praxisschwerpunkte: Recht der Vermögensnachfolge/ Erbrecht
Steuersachen
Berufs-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
Arbeits- und Immobilienrecht
Anwaltsvergütung Grundsätzlich rechnen wir nach den gesetzlichen Bestimmungen und
Tabellen im RVG ab Diese orientieren sich am Gegenstandswert und am Arbeitsaufwand. Einkommens- und vermögenslose Personen können auf Antrag Prozesskostenhilfe erhalten, wenn die Verfolgung von Ansprüchen bzw. die Verteidigung Aussicht auf Erfolg bietet. Ein Pauschalhonorar können wir anbieten, wenn der Umfang der Anwaltsleistung überschaubar ist, wie z.B. bei der Klärung einer abgrenzbaren Rechtsfrage, oder wenn ein bestimmte Anzahl gleichartiger Fälle zu bearbeiten sind. Eine Tätigkeit auf der Basis eines Stundenhonorars können wir in außergerichtlichen Auseinandersetzungen und im unternehmerischen Bereich anbieten. Die von uns veranschlagten Stundensätze bewegen sich zwischen 150 € und 200 €, gegebenenfalls zuzüglich eines Risikoaufschlages, der an der Haftungsträchtigkeit der Angelegenheit orientiert. Erfolgshonorar und Prozessfinanzierung In geeigneten Fällen bieten wir ein Erfolgshonorar an, wenn es sich um die gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung bei der Abwicklung von Zahlungsansprüchen geht. Das Erfolgshonorar soll den Zugang zu den Gerichten für diejenigen eröffnen, bei denen das Prozesskostenrisiko in keinem Verhältnis zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen steht. Dies kann zum Beispiel in Erbangelegenheiten der Fall sein. Gänzlich einkommens- und vermögenslose Personen haben jedoch Zugang zur staatlichen Prozesskostenhilfe, so dass für diesen Personenkreis ein Erfolgshonorar nicht in Betracht kommt. Bei Vereinbarung eines Erfolgshonorars übernehmen wir einen Teils des Prozesskostenrisikos gegen Gewährung einer Sondervergütung, wenn ein vorteilhaftes Ergebnis erzielt wird. Die Höhe der Sondervergütung bemisst sich an den Erfolgsaussichten und am voraussichtlichen Arbeitsaufwand. Wir weisen darauf hin, dass sich das Verlustsrisiko nur auf unsere Bezahlung bezieht und keine Übernahme der gegnerischen Anwalts- oder die Gerichtskosten umfasst. Bei hohen Klageansprüchen
bietet sich die Finanzierung des Rechtsstreits durch eine Versicherungsgesellschaft
an. Gegen eine prozentuale Beteiligung
am Prozesserfolg deckt diese das gesamte Prozessrisiko unter Einschluss
der gegnerischen Anwalts- und Gerichtskosten ab. Voraussetzung für
den Erhalt einer Prozessfinanzierung sind eine unzweifelhafte Bonität
der Gegenpartei und hinreichende eigene Erfolgsaussichten in der Sache.
Hierbei beraten wir Sie gern.
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