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Testament
Alleinstehender
Hinter dem Begriff „alleinstehend“ verbergen
sich vielfältige Lebens- und Familienverhältnisse.
- Ein verwitweter
Ehegatte möchte seinen Nachlass auf die nachfolgende
Generation aufteilen: Hier steht die Umsetzung der Gerechtigkeitsvorstellungen
des Erblassers im Vordergrund.
- Ein Alleinstehender ist kinderlos, nicht
aber ohne Familie: Hier gilt es, eine Person zu benennen, welche für
die Regelung der „letzten
Angelegenheiten“ nach dem Tode zur Verfügung steht, und
eine sinnlose Zersplitterung des Vermögens zu vermeiden.
- Ein geschiedener
Erblasser möchte seine Kinder begünstigen
und seine nichteheliche Lebenspartnerin absichern. Zentrales Anliegen
ist hier, einen sorgeberechtigten Ex-Ehepartner bei der erbrechtlichen
Regelung außen vor zu halten.
- Ein Alleinstehender möchte
einen Teil seines Vermögens wohltätigen
Zwecken zuwenden. Hier stellt sich die Frage nach der Art der Zuwendung
(Begründung einer selbständigen oder unselbständigen
Stiftung, Vermächtnis usw).
Außerdem sind wegen der geringen
Freibeträge auch erbschaftssteuerliche
Aspekte bei der erbrechtlichen Regelung zu berücksichtigen.
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