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Testament Alleinstehender

Hinter dem Begriff „alleinstehend“ verbergen sich vielfältige Lebens- und Familienverhältnisse.

  • Ein verwitweter Ehegatte möchte seinen Nachlass auf die nachfolgende Generation aufteilen: Hier steht die Umsetzung der Gerechtigkeitsvorstellungen des Erblassers im Vordergrund.
  • Ein Alleinstehender ist kinderlos, nicht aber ohne Familie: Hier gilt es, eine Person zu benennen, welche für die Regelung der „letzten Angelegenheiten“ nach dem Tode zur Verfügung steht, und eine sinnlose Zersplitterung des Vermögens zu vermeiden.
  • Ein geschiedener Erblasser möchte seine Kinder begünstigen und seine nichteheliche Lebenspartnerin absichern. Zentrales Anliegen ist hier, einen sorgeberechtigten Ex-Ehepartner bei der erbrechtlichen Regelung außen vor zu halten.
  • Ein Alleinstehender möchte einen Teil seines Vermögens wohltätigen Zwecken zuwenden. Hier stellt sich die Frage nach der Art der Zuwendung (Begründung einer selbständigen oder unselbständigen Stiftung, Vermächtnis usw).

Außerdem sind wegen der geringen Freibeträge auch erbschaftssteuerliche Aspekte bei der erbrechtlichen Regelung zu berücksichtigen.