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Aufdecken von Testamentsfälschungen

Es ist sinnvoll, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um zu erwägen, ob und wie ein Schriftgutachten juristisch genutzt werden kann. Es ist zu entscheiden, ob zunächst ein außergerichtlicher Schlichtungsversuch unternommen werden soll oder ob gleich ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden muss, z.B. um an die zu prüfenden Schriften sowie die Vergleichsproben heran zu kommen. Außerdem kann es sinnvoll sein, dass in einem gerichtlichen Verfahren vom Gericht Anknüpfungstatsachen erhoben werden und die Beteiligten genau befragt werden, wie die verdächtige Schreibleistung genau entstanden sein soll.

In einem Schriftgutachten kann keine hundertprozentige Aussage über die Authentizität des Schriftzuges getroffen werden, weil ein und derselbe Schreiber eine große Variationsbreite bei seiner eigenen Schrift erzeugen kann – sei es ungewollt (z.B. aus Unkonzentriertheit, Eile oder wegen der Nutzung einer ungewohnten Schreibunterlage oder eines Schreibgeräts) oder auch gewollt. So kommt es bei Testamenten nicht selten vor, dass der Schreiber in seinem Bemühen um eine deutliche Schreibe eine für ihn unübliche Schönschrift verwendet.

Damit der Schriftgutachter die Variationsbreite des Schreibers abschätzen kann, ist es wichtig, dass ihm Vergleichsmaterial vorgelegt wird, welches unter möglichst vielfältigen Bedingungen entstanden ist. Dementsprechend wird er im Gutachten festhalten, ob die Schriftproben und Vergleichsschriftproben quantitativ und quantitativ ergiebig sind. Neben dem Umfang wird er auch berücksichtigen, ob die Schreibweise zügig ist. Die Vergleichsproben sollten in zeitlicher Nähe zum Entstehungszeitpunkt des zu prüfenden Schriftstückes entstanden sein, um einen Einblick in die grundlegenden Schreib- und Zeichnungseigenheiten des Schreibers zu ermöglichen. Speziell für die Überprüfung von Unterschriften gilt außerdem, dass zahlreiche buchstabenorientierte Schriftzüge vorgelegt werden, also Unterschriften, die möglichst keine Abkürzungen enthalten und sich nicht in einem Gekrakel erschöpfen. Und schließlich ganz wichtig: Es muss sich um Originale handeln.

Zuerst wird geprüft, ob das Dokument Spuren einer nachträglichen Verfälschung der Schrift oder einer Pausfälschung aufweist. Hierzu werden die Proben auf latente Durchdruckspuren untersucht. Mit extravisuellem Licht können außerdem Schrifteinfärbungsmittel von den Schriftträgern differenziert werden, chemische Rasuren sichtbar gemacht und überschriebene oder überdeckte Schriften sowie Latenzschriften lesbar gemacht werden. Durch das Übereinanderlegen wird die Schrift auf Deckungsgleichheiten sowie in Hinblick auf die Größen- und Weiteproportionen untersucht. Schließlich folgt eine Überprüfung unter dem Stereomikroskop, wobei unterschiedliche Abbildungsmaßstäbe, Beleuchtungsintensitäten, -arten und –richtungen verwendet werden.

Erst im zweiten Teil des Gutachtens erfolgt der eigentliche Vergleich mit den anderen Schriftproben. Dabei werden zunächst die Übereinstimmungen/ Abweichungen in Hinblick auf verschiedene Merkmale ermittelt. Hierzu gehören z.B. die Strichbeschaffenheit, Druckgebung, der Bewegungsfluss, die Bewegungsführung und Formgebung, Bewegungsrichtung, Ausdehnung und die Flächengliederung der Schrift. Anhand der Vergleichsproben wird dabei die Eigenprägung der Originalhandschrift bestimmt, um dann die zu untersuchende Handschrift als unlebendige Formkopie zu entlarven. Nicht selten stellt sich dann heraus, dass der erste Eindruck getrogen hat.