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Rechtsanwalt
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| Seinen Pflichtteil geltend machen? Die Vorstellung, dass die Seniorengeneration möglichst vollständig von den Früchten der eigenen Arbeit profitieren soll, ist nachvollziehbar und weithin verbreitet. Allerdings stellt sich die Frage, warum die Bedienung von Pflichtteilsansprüchen mit dieser Vorstellung im Widerspruch stehen soll. Ist der Nachlass überschaubar, gilt dies auch für die Pflichtteilsansprüche. Ist der Nachlass umfangreicher, stellt sich erst recht die Frage, warum dann nicht auch die Kinder partizipieren sollen. Das Pflichtteilsrecht ist gesetzliches Recht und verlangt von den Senioren, dass sie sich noch zu Lebzeiten darauf einstellen, z.B. durch Schenkungen unter Anrechnung auf den Pflichtteil. Stattdessen verschließen sie häufig davor die Augen und glauben das Problem mit einem Stück Papier aus der Welt zu schaffen. Die landläufig verwendeten Berliner Testamente suggerieren den Ehegatten für alles gesorgt zu haben („Dann hast du Ruhe und musst dich nicht mit Kindern herumschlagen.“). Spätestens wenn aber Kinder aus erster Ehe vorhanden sind, ist der Streit vorprogrammiert. Überspitzt kann man deshalb formulieren: Wer nicht vorsorgt - sei es rechtlich oder durch die Pflege einer gesunden Familienmoral - ist selber schuld, wenn Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden. Nur, dass es dann die Hinterbliebenen sind, die den Scherbenhaufen aufkehren müssen. „Ich kann doch mit meinem Vermögen machen, was ich will.“ - Diese Aussage kann man teilen. Andererseits: Sobald ich die Augen schließe, bin ich auch kein Eigentümer mehr. Artikel 14 des Grundgesetzes enthält neben der Eigentumsgarantie nicht ohne Grund auch die Erbrechtsgarantie: Ohne die Rückendeckung aus ihren Familien würden nämlich viel mehr Staatsbürger den Sozialhilfe in Anspruch nehmen, um ihr Überleben zu abzusichern. Aus der Perspektive der Kinder können mitunter beachtliche Erwägungen dafür sprechen, trotz einer Pflichtteilsstrafklausel im Testament ihren Pflichtteil einzufordern: Mit dem Tod eines Ehegatten fällt regelmäßig auch eine Einkommensquelle weg mit der Folge, dass bis zum Tode des zweiten Ehegatten von der Substanz des hinterlassenen Vermögens gelebt wird. Ein rein rational denkender Mensch, der sich überdies finanziell in einer schlechten Lage befindet, würde sich dann die statistischen Auswertungen aus den Sterbetafeln vornehmen und fragen: „Was will ich? Den Spatz in der Hand oder die Taube auf dem Dach (welche möglicherweise nicht nur aufgrund der Entfernung kleiner aussieht?“
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