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Nach dem Erbfall

Als Anwaltskanzlei befassen wir uns hauptsächlich mit der außergerichtlichen wie mit der gerichtlichen Vertretung in Erbsachen.

Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht die Ermittlung, Durchsetzung und Abwehr der zentralen erbrechtlichen Ansprüche, nämlich

– des Erbanspruchs
– des Pflichtteilsanspruchs, sowie
– des Pflichtteilsergänzungsanspruchs